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Gesundheitliche Versorgung in allen Regionen

Gemeindeschwestern etabliert, Krankenhäuser erhalten

Gesundheit ist eine, wenn nicht gar die wichtigste Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben. Der Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit der Menschen war und ist daher eine Aufgabe, der unsere besondere Aufmerksamkeit gilt. Ein bedeutender Anker für die gesundheitliche Versorgung sind dabei die Krankenhäuser im Land. DIE LINKE hat in der Landesregierung den Erhalt aller Standorte durchgesetzt. Die Investitionsförderung durch das Land ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung der Krankenhäuser. Seit 1991 hat Brandenburg 5 Milliarden Euro in die Krankenhäuser im Land investiert, um sie zu modernen, vernetzten und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgern weiterzuentwickeln. Digitalisierung und Barrierefreiheit nehmen dabei eine herausgehobene Position ein. Seit 2018 beträgt die jährliche Investitionspauschale 100 Millionen Euro. Dieses Finanzierungsniveau wollen wir auf jeden Fall beibehalten und wenn nötig erhöhen. Gleichzeitig werden wir die Mittel aus dem Strukturfonds II des Bundes vorrangig für die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, für die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Telemedizin, Krankenhausverbünde, Informationssicherheit und zusätzliche Ausbildungskapazitäten einsetzen.

Wohnortnahe Versorgung ausbauen

Wir möchten für alle Patient*innen eine bestmögliche und wohnortnahe Versorgung durch Haus- und Fachärzt*innen gewährleisten und durch die enge Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern regionale Strukturen erhalten und schaffen, die geeignet sind, eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung sicherzustellen.

Mehr als 4.200 niedergelassene und angestellte Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen stellen die ambulante Versorgung der Bevölkerung in Brandenburg wohnortnah sicher, dies sagt aber nichts über die regionale Verteilung der medizinischen Einrichtungen im ländlichen Raum aus.

Eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzt*innen und weitere Gesundheitsberufe (Physiotherapie, Ergotherapie etc.) ist von großer Bedeutung – auch zur Vermeidung stationärer Behandlungen. Trotz aller Anstrengungen, beispielsweise für eine bessere Vergütungsstruktur bei Hausärzt*innen, liegt die Zahl der zu versorgenden Patient*innen pro Arztsitz in Brandenburg immer noch deutlich höher als im Bundesschnitt. Aus diesem Grund hat DIE LINKE in der Landesregierung die Einführung der Gemeindeschwester AGnES durchgesetzt. AGnES steht für Arztentlastende Gemeinde-nahe E-Health-gestützte Systemische Intervention. Durch die Delegierung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten auf speziell geschulte Mitarbeiter*innen erreichen wir eine nachhaltige Entlastung der Hausärzt*innen bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Versorgungssituation im ländlichen Raum.

Ambulante Medizin findet in zahlreichen strukturellen Ausprägungen statt: von der Einzelpraxis über Gemeinschaftspraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Zweigpraxen, Ärztenetzen und Ärztehäusern bis hin zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Das sind wichtige Bausteine, um unseren Versorgungsgrundsatz "ambulant vor stationär" zu sichern. Ebenso wichtig ist in einer immer älter werdenden Gesellschaft der Grundsatz "Prävention vor Rehabilitation", dem wir künftig deutlich mehr Beachtung schenken wollen. Je besser präventive Maßnahmen greifen, desto mehr wird Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Pflegehochbedürftigkeit und Multimorbidität verhindert. Das ist nicht nur im Interesse der Betroffenen selbst, sondern kann auch dem zunehmenden Fachkräftemangel im Pflege- und Gesundheitsbereich entgegenwirken.

Moderne Krankenhäuser zukunftsfest machen

Wir wollen die Krankenhäuser nicht nur erhalten, sondern gemeinsam mit den Selbstverwaltungsstrukturen, mit Beschäftigten und Patient*innenvertretungen zu modernen und leistungsfähigen, sektorenübergreifenden ambulant-stationären Versorgungszentren weiterentwickeln.

Gerade kleine Häuser sind wichtige Anker der Gesundheitsversorgung in den ländlichen Räumen, um die Wege für Patient*innen nicht zu weit werden zu lassen. Gleichzeitig ist es wichtig, auch eine flächendeckende Notfallversorgung zu sichern. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass gerade Flächenländer selbst entscheiden können, wo Rettungsstellen gebraucht werden. Die dadurch erkämpften Ausnahmeregelungen werden wir konsequent anwenden – die betreffenden Kliniken nehmen dann weiter an der Notfallversorgung teil und werden von sonst üblichen Abschlägen befreit.

Aus unserer Sicht wird die Gemeinsame Krankenhausplanung mit Berlin die Grundlage für Kooperation auf Augenhöhe in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg sein. Statt eines ungezügelten Verdrängungswettbewerbs setzen wir auf kooperative Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Die Gemeinsame Krankenhausplanung gewährleistet abgestimmte Versorgungsziele und Planungsgrundsätze, die für eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft sorgen.

Das darf jedoch nicht zu Lasten der Spitzenmedizin in Brandenburg gehen. Für uns ist klar: Wir wollen Fachkliniken erhalten und werden nicht zulassen, dass Brandenburg nur auf Grundversorgung und Rehabilitation reduziert wird.

Rehabilitationskliniken stärken

Rehabilitationskliniken sind wichtig für die weitere medizinische Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt wie auch zur Prävention. Jedoch sind sie nicht ausreichend finanziell ausgestattet. So haben sie keinen Anspruch auf eine Digitalisierungspauschale wie die Akutkliniken. Durch die geringen Entschädigungssätze sind die Investitionen zur baulichen und energetischen Erneuerung nur schleppend möglich. Wir werden deshalb ein Landesprogramm "Starke Rehabilitationskliniken" einführen.

Öffentlicher Gesundheitsdienst – attraktiv und modern

Wir wollen eine weitere Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg. Die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen durch Fachpersonal und gute Weiterbildungsangebote noch besser in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst, beim sozialpsychiatrischen und sozialmedizinischen Dienst und in der Umweltmedizin zu erfüllen. Gleichzeitig werden wir eine Informationskampagne zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes starten. Die schrittweise Anpassung der Gehälter des öffentlichen Gesundheitsdienstes an die Tarife der Akutkliniken werden wir angehen.

Medizinische Versorgung braucht gutes Personal

Im medizinischen Bereich herrscht ein bundesweiter Fachkräftemangel. Das betrifft sowohl Ärzt*innen als auch das Pflegepersonal, Hebammen und Therapeut*innen. Das Land hat ein Landärzte-Programm aufgelegt, das durch Stipendien die Gewinnung von Nachwuchs-Ärzt*innen für den ländlichen Raum sichern soll.

Außerdem wurden die Ausbildungssätze für Pflegeschulen nach oben korrigiert und die Pflegeschulen werden bei der Erarbeitung der Curricula zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung mit 5 Millionen Euro unterstützt. Das ist bundesweit einmalig!

Insbesondere die stationäre Pflege braucht einen verbindlichen Mindest-Personalschlüssel, mehr Zeit für die Pflege der Patient*innen. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen verbessert werden, u. a. durch die Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeitmodelle und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Zur Unterstützung des Pflegepersonals brauchen wir Sozialarbeiter*innen in den Einrichtungen.

Für Hebammen gibt es in Brandenburg zwei staatlich anerkannte Ausbildungsstätten – Cottbus/Chóśebuz und Eberswalde. Die zweite Schule in Eberswalde wurde zum Herbst 2017 eröffnet – dadurch konnten die Ausbildungskapazitäten schrittweise von 15 auf aktuell 75 Auszubildende pro Jahr erhöht werden. Gleichzeitig ist die anstehende Akademisierung der Hebammenausbildung eine große Herausforderung. Im Zuge der Umsetzung muss geprüft werden, ob ein weiterer Standort für die Hebammenausbildung im Norden und/oder Westen Brandenburgs etabliert werden kann. Dabei ist eine Kooperation mit Medizinischen Hochschule Brandenburg wünschenswert. Das Programm "National Matching" zur Integration von Flüchtlingen und Einwander*innen in das Brandenburger Gesundheitswesen werden wir in der nächsten Wahlperiode fortführen.

Versorgung sichern

Ein weiterer und zunehmend wichtiger Baustein in der gesundheitlichen Versorgung ist die Wahrung der Patient*innensicherheit sowie der Patient*innenrechte. Die Arzneimittel- und Patient*innensicherheit muss sowohl im Bund als auch im Land weiter gestärkt und kontrolliert werden. Jeder Mensch hat nicht nur das Recht auf eine umfassende und schnelle gesundheitliche Versorgung, sondern vor allem auch auf eine sichere. Zudem muss über die Patient*innenvertretung das Recht auf ein effizientes Beschwerdemanagement sichergestellt sein.

Um die gesundheitliche Versorgung in Brandenburg weiter zu verbessern, wollen wir:

  • das Brandenburger Modell der Gemeindeschwester AGnES II als wesentlichen Baustein einer verlässlichen ambulanten Gesundheitsversorgung vor allem in den ländlichen Räumen flächendeckend ausbauen und verstetigen.
  • das Hebammenprogramm des Landes fortführen und ausbauen. Dazu gehört für uns die Förderung der Akademisierung des Berufsbildes, die Etablierung von Ausbildungsmöglichkeiten an mehreren Standorten im Land, die Schaffung eines Vermittlungsportals, Zuschüsse für die Neugründung von Hebammen-Praxen sowie die Weiterentwicklung des Programms in enger Abstimmung mit den Brandenburger Hebammen.
  • die Erarbeitung landesweiter Standards zur sicheren Geburt an den brandenburgischen Kliniken vorantreiben – unter Einbeziehung von Frauen und Hebammenorganisationen. Die Etablierung hebammengeführter Kreißsäle soll unterstützt werden.
  • das Netz der kassenärztlichen Bereitschaftspraxen bei den Notfallambulanzen der Krankenhäuser weiter ausbauen, um perspektivisch ein flächendeckendes Angebot zu schaffen.
  • die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung weiter ausbauen, insbesondere in den ländlichen Räumen.
  • Modellprojekte unterstützen, die eine engere Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzt*innen und Krankenhäusern zum Ziel haben.
  • die Ressourcen der Telemedizin als zusätzliches Angebot, vor allem zur schnellen Überwindung von Entfernung und in der Nachbehandlung von Patient*innen nutzen. Dazu sind entlastende, telemedizinische und mobile Dienste in Brandenburg weiter auszubauen. Das betrifft die medizinische Behandlung, die allgemeine Versorgung, die Organisation der gesundheitlichen Dienste bis hin zu Beauftragung, Diagnose und Abrechnung.
  • uns gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Richtlinien zur Versorgungsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses als Grundlage für die Zulassung von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen grundlegend überarbeitet und auf den Versorgungsbereich "Mittelbereich" angepasst wird.
  • Modelle mobiler ambulanter Versorgungsangebote wie "rollender Arztpraxen" oder Facharztsprechtage im ländlichen Raum in Brandenburg erproben.
  • die Ausbildung medizinischen Fachpersonals, u. a. an der Medizinischen Hochschule Brandenburg weiter stärken und den Fokus dabei auf eine ergebnisorientierte Ausbildung, z. B. auch von Fachkräften mit Migrationshintergrund richten.
  • die Aufsichtsbehörden in der Arzneimittelsicherheit weiter stärken und Patient*innenvertretungen ausbauen.
  • die engagierte Umsetzung des Präventionsgesetzes weiter vorantreiben und gesundheitsorientierte Netzwerkstrukturen wie das "Netzwerk Gesunde Kinder", das Bündnis "Gemeinsam Aufwachsen in Brandenburg" und das "Bündnis Gesund Älter Werden" in ihrer Arbeit unterstützen und fördern.
  • bei der Bekämpfung von HIV einen Strategiewechsel vollziehen. Das neue Ziel muss die Verhinderung von Neuinfektionen in Brandenburg sein. Dazu wollen wir die Fördermittel für die AIDS-Hilfen deutlich aufstocken, unter anderem durch eine Personalanpassung der AIDS-Hilfe Cottbus an das Niveau der AIDS-Hilfe Potsdam. Zusätzliche Mittel wollen wir für die Aufklärung an Schulen und die Beratung zu PrEP (Vorsorgliche Einnahme von HIV-Medikamenten als Schutz vor Ansteckung) bereitstellen.
  • erfolgreiche Programme wie "QS-Notfall" für Herzinfarkt- und ANNOTeM für Schlaganfall-Patient*innen verstetigen.

Impfpflicht einführen

Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kleinsten und derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, steht für uns über dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung und dem Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine verpflichtende Impfung von Kindern vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung, z. B. Kitas, ein. Der Impfschutz soll dabei die Krankheiten Masern, Mumps, Röteln und Windpocken umfassen. Wir fordern den Bund auf, die entsprechenden Regelungen bundesweit zu erlassen.

Prävention statt Sucht

Nach wie vor sind Alkohol und Zigaretten ein großes Problem in der Gesellschaft. Sie verursachen Krankheiten, führen in die Abhängigkeit und zu vorzeitigem Tod. Besondere Sorge macht uns der Vormarsch der gefährlichen Droge Crystal Meth, vor allem in Süd-Brandenburg.

Aber auch andere Abhängigkeiten wie Medien- oder Internetsucht nehmen zu. Vor ihnen können und dürfen wir nicht die Augen verschließen. Sie führen in die Isolation, Erwerbslosigkeit und in weitere multiple Konfliktlagen, die es zu bekämpfen gilt.

Bei der Suchtprävention müssen alle Akteur*innen gemeinsam eine wirksame Präventionsstrategie verfolgen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu schützen. Die Suchtprävention und die Suchtkrankenhilfe müssen eng aufeinander abgestimmt und hinsichtlich neuer Suchtgefahren stets aufs Neue angepasst werden.

Die Erfahrungen zeigen, dass Drogenkonsum durch Verbote nicht eingeschränkt, sondern gefährlicher wird. Viele Drogen werden unter den Rahmenbedingungen des Schwarzmarktes noch gefährlicher und tödlicher. Kriminalisierung und Ausgrenzung der Konsumenten tragen weder zur Sicherheit der Bevölkerung bei, noch sind sie eine wirkliche Hilfe für die Abhängigen. In der Drogenpolitik muss ein Umdenken erfolgen. Wir setzen auf Prävention, Information und Hilfe, statt Kriminalisierung aller, einschließlich der Sucht-Betroffenen. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine präventiv orientierte Legalisierung von Cannabis ein.

Deshalb wollen wir:

  • eine objektive Aufklärung im Rahmen des Schulunterrichts über mögliche Folgen des Drogen- und Medikamentenmissbrauchs ermöglichen.
  • mehr Hilfe für Suchtkranke und deren Angehörige sowie psychosoziale Beratungs- und Betreuungsstellen und Streetworker*innen schaffen.
  • die Suchtberatungsstellen stärken.
  • die Schaffung von Drugchecking-Angeboten in Apotheken.
  • uns auf Bundesebene für eine grundlegende Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes einsetzen um die Kriminalisierung von Menschen durch Delikte wie Drogenkonsum und Drogenbesitz zu beenden. Als ersten Schritt wollen wir auf Landesebene eine Angleichung der strafbewehrten Freigrenze für den Eigenbedarf von THC-haltigen Produkten, wie sie in Berlin gilt.

Pflege in öffentlicher Verantwortung

Wachsender Pflegebedarf als zentrale Herausforderung

In Brandenburg leben derzeit etwa 130.000 pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl wird aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Etwa jede*r Dritte wird in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, durch Angehörige oder auch mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten. Im Land gibt es ein dichtes Netz aus rund 490 stationären Pflegeeinrichtungen und rund 700 ambulanten Pflegediensten.

Bei einer unveränderten Entwicklung würden bis 2040 allein in Brandenburg 25.000 zusätzliche Stellen in der Pflege benötigt. Berücksichtigt man die Entwicklung des Fachkräftebestandes müssten über 70.000 Menschen zusätzlich für eine Tätigkeit in der Pflege gewonnen werden. Schon 2015 hat DIE LINKE in der Landesregierung deswegen die "Brandenburger Pflegeoffensive" auf den Weg gebracht. Mit der "Fachstelle für Pflege und Altern im Quartier", der Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Demenz sowie der Erarbeitung von Pflegedossiers für alle Landkreise und kreisfreien Städte und der Förderung innovativer Personaleinsatz- und Entwicklungskonzepte haben wir wichtige Grundlagen für die Zukunftsfähigkeit der Brandenburger Pflegelandschaft gelegt.

Pflegebedürftigkeit vermeiden, lokale Strukturen stärken

Durch gute Rahmenbedingungen für ein aktives und gesundes Älterwerden kann es gelingen, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, den Pflegeaufwand zu verringern und vielleicht sogar ganz zu vermeiden. Einsamkeit macht krank. Eine gute Senior*innenpolitik ist somit auch präventive Pflegepolitik.

Für eine gute Pflege brauchen wir effektive Hilfe- und Pflegestrukturen vor Ort, die frühzeitig, verlässlich und aufeinander abgestimmt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten und dabei unterstützen, trotz der pflegebedingten Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen.

Die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege müssen attraktiver werden, damit deutlich mehr Menschen einen Pflegeberuf ergreifen und dort gern und lange tätig sind.

Deshalb wollen wir:

  • das Netz der Pflegestützpunkte erhalten und weiter ausbauen. Hierzu muss eine enge Abstimmung zwischen den Trägern stattfinden.
  • mit der Fachstelle "Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg", der Einrichtung eines "Kompetenzzentrum für Demenz für das Land Brandenburg", der Erarbeitung von Pflegedossiers für alle Landkreise und die kreisfreien Städte fortführen und weiter ausbauen, um die Kommunen bei der Realisierung eines bedarfsgerechten Pflegeangebotes zu unterstützen.
  • Qualifizierungs- und Kursangebote für pflegende Angehörige weiter ausbauen; beispielgebend ist hierfür das gemeinsam mit der AOK entwickelte Modell PfiFf (Pflege in der Familie fördern).
  • Sogenannte "sorgende Gemeinschaften" als zentrale Elemente lokaler Hilfs- und Beratungsstrukturen fördern, insbesondere Treffs für Senior*innen und ihre Angehörigen.
  • die psychologische Begleitung von pflegenden Angehörigen verbessern.
  • mehr Plätze in staatlichen Pflege- und Gesundheitsschulen in Brandenburg schaffen und die Ausbildung kostenfrei gestalten.
  • die Reform der Pflegeausbildung auch weiterhin begleiten und die notwendigen Mittel für die Umstellung der Ausbildung bei den Pflegeschulen bereitstellen.
  • die Prüfmechanismen und Aufsichtsstrukturen für die Pflegequalität, aber auch zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug verbessern.
  • die Diskussion über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Schaffung einer Pflegekammer in der neuen Wahlperiode zum Abschluss bringen.

Wesentliche Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege werden auf Bundesebene bestimmt. Wir werden uns auch in der kommenden Wahlperiode konsequent dafür einsetzen, diese Bedingungen zu verbessern.

Wir wollen:

  • den Bund dazu bewegen, die Hürden für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege deutlich abzusenken.
  • gegenüber der Bundesregierung auf eine einheitliche Bezahlung der Pflege und vor allem auf die Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen ambulanter und stationärer Pflege drängen.
  • einen Mindestpersonalschlüssel für die pflegerische Versorgung in stationären Einrichtungen auf Bundesebene durchsetzen. Ebenso brauchen wir eine solidarische und gerechte Finanzierung der Pflege. Kostensteigerungen, z. B. durch höhere Löhne oder Investitionen in die Infrastruktur dürfen nicht den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen aufgebürdet werden. Die Pflegeversicherung muss in diesem Sinne dringend reformiert und zu einer Pflegevollversicherung ausgebaut werden.
  • die Finanzierung alternativer Leistungsangebote prüfen, sofern professionelle Leistungen regional nicht verfügbar sind. So könnten z. B. Angehörige für Pflegeleistungen angestellt werden, sofern kein Pflegedienst zur Verfügung steht und ein Pflegebasiskurs absolviert wurde.
  • den Dokumentationsaufwand in der Pflege verringern, um wieder mehr Zeit für die Kernaufgaben und die Arbeit mit den zu Pflegenden zu schaffen.
  • die Verbesserungen der Leistungen für pflegende Angehörige u. a. durch ein höheres Pflegegeld, das Einkommensausfälle und den Pflegeaufwand ausgleicht und Rentenpunkte ansammelt.
  • das Bedarfsdeckungsprinzip im Pflegebereich konsequent durchsetzen und Einschränkungen beim Zugang zu professionellen Pflegesachleistungen aufheben.
  • Bedingungen schaffen, die den Aufbau einer bedarfsdeckenden Pflegeinfrastruktur in öffentlicher Hand ermöglichen.